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GOG 21, OR 854

ZMP 2024 Nr. 2: Rechtsgleichheit bei Wohnbaugenossenschaften. Fehlende sachliche Zuständigkeit des Mietgerichts.

04.08.2022 | MJ220061-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Zwischen einer Wohnbaugenossenschaft und ihren mietenden Mitgliedern besteht ein doppeltes Rechtsverhältnis. Das Mietgericht und die Schlichtungsbehörde in Mietsachen behandeln bei der Beurteilung mietrechtlicher Ansprüche zwar auch Vorfragen aus dem genossenschaftlichen Bereich. Geht es bei einer Klage aber ausschliesslich um Mitgliedschaftsrechte, fehlt es an ihrer sachlichen Zuständigkeit. Dies ist der Fall, wenn eine Mieterin unter Hinweis auf die Mietzinse, die in anderen Mietverträgen mit der Genossenschaft vereinbart wurden, eine Senkung ihres Mietzinses verlangt.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Beschluss

04.08.2022

MJ220061-L

GOG 21
OR 854

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011