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OR 257f Abs. 3, OR 262

ZMP 2024 Nr. 5: Ausserordentliche Kündigung nach vertragswidriger gewerblicher Untervermietung von Wohnungen über Buchungsplattformen.

07.02.2024 | MJ230070-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Während die gelegentliche Vermietung einer Mietwohnung über Buchungsplattformen vom vertraglich vereinbarten Wohnzweck gedeckt und damit nach der teilzwingenden Regelung von Art. 262 OR zulässig ist, stellt die gewerbliche Untervermietung ohne Zustimmung der Vermieterin eine Vertragsverletzung dar. Die Vermieterin kann den Mietvertrag daher nach einer Abmahnung gestützt auf Art. 257f Abs. 3 OR ausserordentlich kündigen.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

07.02.2024

MJ230070-L

OR 257f Abs. 3
OR 262

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011