Anstellung als Auditorin oder Auditor

Für an einer Justizlaufbahn Interessierte stehen am Bezirksgericht Uster regelmässig freie Auditorenstellen zur Verfügung (12 bis 15 pro Jahr).

Eine Anstellung dauert 12 bis 14 Monate und wird an das Nettojahr zum Erwerb des Rechtsanwaltpatents im Kanton Zürich vollumfänglich angerechnet. 

Im Rahmen des Gerichtspraktikums erhalten Sie einen umfassenden Einblick in alle Tätigkeitsbereiche des Bezirksgerichts Uster. Sie nehmen an Verhandlungen teil und wirken aktiv bei der Bearbeitung der Verfahren mit. Insbesondere unterstützen Sie die Gerichtsschreiber bei der Redaktion von Entscheidbegründungen, beim Protokollieren, beim Führen von Aktenverzeichnissen und diversen weiteren juristischen aber auch administrativen Arbeiten. Regelmässig bietet sich auch die Möglichkeit nach Absolvierung des Auditorats Stellvertretungen von Gerichtsschreibern zu übernehmen, denen für die Vorbereitung der Anwaltsprüfung unbezahlter Urlaub gewährt wird bzw. im Anschluss die Möglichkeit einer unbefristeten Anstellung. 

Im Übrigen verweisen wir auf die Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen (LS 211.23).

Bewerber mit ausländischem Studienabschluss beachten bitte insbesondere § 2, wonach entsprechende Bewerber nur zu einem Auditorat zugelassen werden können, wenn sie über ausreichende Rechtskenntnisse im schweizerischen und kantonalzüricherischen Recht, die zur Arbeit für die juristische Kanzlei befähigen, verfügen.

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Bewerbung:

Sind Sie an einem Gerichtspraktikum interessiert, richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung per Post (Emailzustellungen werden derzeit nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet) an die Leitende Gerichtsschreiberin, Andrea Zogg, und legen Sie insbesondere die folgenden Unterlagen bei:

- Lebenslauf

- Maturitätzeugnis

- universitäre Prüfungsbescheinigungen samt Notenblatt

- Handlungsfähigkeitszeugnis

- Auszug aus dem Strafregister

- Arbeitszeugnisse

Im Hinblick auf eine direkte Protokollierung während der Hauptverhandlung weisen wir Bewerberinnen und Bewerber daraufh hin, dass für eine Anstellung genügende Maschinenschreibkenntnisse (Zehnfingersystem) erforderlich sind.

 

Bewerbungen werden auch vor der offiziellen Diplomfeier entgegengenommen, sofern der Bewerbung eine Bestätigung beigelegt werden kann, dass sämtliche Prüfungsfächer abgeschlossen sind. Sollte die Abschlussnote auf dem Beleg nicht ersichtlich sein, bitten wir Sie diese selber auszurechnen.

Bitte geben Sie uns auch unbedingt an, ab wann Sie die Stelle antreten können! Es ergeben sich neben den planbaren Stellen auch kurzfristige Anstellungsmöglichkeiten.

Die Leitende Gerichtsschreiberin wird sich bei Bedarf an die Bewerbenden wenden. 

Neueingehende Bewerbungen werden aktuell  ab dem 6. Mai 2024 wieder bearbeitet.  

Wir danken für das entsprechende Verständnis.