Auditorat

Ein Auditorat an den zürcherischen Bezirksgerichten ermöglicht Studienabgängerinnen und Studienabgängern den Einstieg in die Rechtspflege. Die Tätigkeit als Auditorin oder Auditor ist in der Regel auf ein Nettojahr befristet und soll einen möglichst vielseitigen Einblick in die verschiedenen Bereiche und Aufgaben eines Gerichtes ermöglichen. Das Auditorat wird als Praxisjahr im Sinne der Zulassungsbedingungen für die Anwaltsprüfung angerechnet.

Auditorinnen und Auditoren wechseln innerhalb des Bezirksgerichts Zürich in regelmässigen Abständen den Arbeitsbereich und sind jeweils einer Gerichtsschreiberin oder einem Gerichtsschreiber zugeteilt. Sie unterstützen diese/n bei der Redaktion von Entscheiden, beim Protokollieren, beim Führen von Aktenverzeichnissen sowie bei diversen weiteren juristischen Arbeiten. Sie nehmen an den Verhandlungen teil und wirken bei der Aufarbeitung der behandelten Geschäfte unter der Verantwortung der Gerichtsschreiberin oder des Gerichtsschreibers mit.