Sprechstunden

Rechtsauskünfte werden nur telefonisch erteilt. Bitte wenden Sie sich während der Sprechstundenzeiten (siehe Angaben unten) telefonisch an unsere Telefonzentrale (Tel. 052 234 83 83).

 

Rechtsauskunft Mietrecht

Dienstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Für wen?
Für Personen, die im Bezirk Winterthur eine Immobilie gemietet oder vermietet haben.

 

Rechtsauskunft Arbeitsrecht

Mittwoch: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Für wen?
Ratsuchende zum Thema Arbeitsvertragsrecht.

Es kann keine Auskunft betreffend öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse erteilt werden (falls Sie mit einer Verfügung angestellt worden sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ombudsstelle).
Es werden keine Fragen zum Sozialversicherungsrecht beantwortet (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, IV, Pensionskasse, etc.).

 

Rechtsauskunft zu Ehe und eingetragener Partnerschaft

Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Für wen?
Für Personen, die im Bezirk Winterthur wohnen.

 

 

Wir geben Ihnen gerne Auskunft über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen in den von uns betreuten Rechtsgebieten. Wir können Ihnen also sagen, wie Sie im konkreten Fall ein Verfahren einleiten können und wie sich die Rechtslage generell darstellt. Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblemes und die Abwägung des Prozessrisikos kann jedoch nicht vorgenommen werden, zumal die Gegenseite ihre Sicht der Dinge nicht darlegen kann, was aber einen allfälligen Prozess massgeblich beeinflussen könnte. Wenden Sie sich für weitergehende Auskünfte oder eine Beratung bitte an andere juristische Beratungsstellen oder juristisch ausgebildete Personen (wie namentlich Rechtsanwälte). Die Auskünfte der unentgeltlichen Rechtsauskunft sind in jedem Fall ohne bindenden Charakter und stellen lediglich die Meinung der jeweiligen Auskunftsperson dar. Das Gericht wird durch deren Einschätzung nicht verpflichtet.

 

Pro Rechtsauskunft stehen höchstens 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich so vor, so dass Ihre Fragen innert dieser Zeit beantwortet werden können. Falls bereits ein Verfahren rechtshängig ist (beim Friedensrichter, der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht), wird keine Auskunft erteilt. Die Auskunftserteilung erfolgt nur in deutscher Sprache. Sofern Sie bereits anwaltlich vertreten sind, wird keine Auskunft erteilt.