Mediation

Mediation ist ein freiwilliges, nicht öffentliches Verfahren, in dem eine speziell ausgebildete Drittperson ohne Entscheidkompetenz (Mediationsperson) die Parteien darin unterstützt, selbst eine gütliche Lösung für ihre Konflikte zu erarbeiten. Zentral ist dabei nicht die Frage nach Recht oder Unrecht bzw. Gewinnen oder Verlieren, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen.

 

Ab dem 1.1.2011 können die Parteien anstelle des Schlichtungsverfahrens beim Friedensrichter oder bei der Friedensrichterin eine Mediation durchführen. Sie können auch während des Gerichtsverfahrens jederzeit gemeinsam eine Mediation beantragen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Artikel 213 bis 218 der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Unsere Merkblätter geben vertieft Auskunft über die neuen Regelungen. Sie haben die Wahl zwischen einer ausführlichen Version (mit Anhang der gesetzlichen Bestimmungen), einer Kurzversion sowie einem eigens für die betroffenen Parteien ausgearbeiteten Merkblatt.