Medienportal

Das Obergericht des Kantons Zürich betreibt ein elektronisches Medienportal. Daran beteiligt sind die Kammern des Obergerichts, das Handelsgericht des Kantons Zürich und die Bezirksgerichte des Kantons Zürich.

 

Auf dem Medienportal publizieren die Gerichte Informationen über die öffentlichen oder nur den akkreditierten Medienschaffenden zugänglichen Verhandlungen. Es werden zudem Dokumente zur Verfügung gestellt, welche den Medienschaffenden gemäss den 

entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ausgehändigt werden können (z.B. Anklageschriften).

 

Medienschaffende können einen persönlichen Zugang beantragen. Es gelten zusammengefasst folgende Voraussetzungen (siehe für die Einzelheiten Reglement Medienportal):

  • Bereits erfolgte Akkreditierung 
  • Regelmässige Berichterstattung über Verfahren und Verhandlungen der Zürcher Gerichte (i.d.R. mind. 10 Beiträge pro Jahr)
  • Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung

Pro Medium (z.B. Zeitung XY) werden i.d.R. maximal zwei Medienschaffende zugelassen. Die Antragsdokumente finden Sie auf der rechten Seite.