Bezirksgericht Meilen \ Service \ Rechtsauskunft
Unentgeltliche Sprechstunde für die Bevölkerung des Bezirkes Meilen
am Montag und Mittwoch, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Anmeldung (gekennzeichnet) im Büro 17 im Erdgeschoss.

Dem Ratsuchenden wird nur Auskunft über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen gegeben.

Auskünfte werden nur im Arbeits-, Familien- und Erbrecht sowie betreffend summarisches Verfahren erteilt.

Mietrechtliche Anfragen werden am Freitag, 16.00 bis 17.00 Uhr, von der Schlichtungsbehörde in Mietsachen beantwortet (bitte persönlich erscheinen, keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte).

In anderen Rechtsgebieten (z.B. Steuer-, Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Baurecht sowie allgemein im öffentlichen Recht) werden keine Auskünfte erteilt.

Pro Auskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich so vor, dass Ihre Anfrage innert dieser Zeit beantwortet werden kann.

Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblems und die Abwägung des Prozessrisikos kann nicht vorgenommen werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an patentierte Rechtsanwälte.

Die Auskünfte der unentgeltlichen Sprechstunde haben keinen bindenden Charakter, sondern stellen die Meinung des die Auskunft erteilenden Gerichtsangestellten dar. Das Gericht wird durch dessen Einschätzung nicht verpflichtet.